Covid-19 Maßnahmen

Sicherer Skiurlaub in unserer Skischule

  1. Welche grundsätzlichen Maßnahmen sind einzuhalten?
    Beim Betreten öffentlicher Orte ist grundsätzlich gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, auch zu anderen Gruppen, zwischen Eltern-Eltern und Eltern-Personal ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
  2. Was müssen Skilehrer und Skischüler beachten, wenn der Mindestabstand notwendigerweise unterschritten werden muss?
    Im Falle der Unterschreitung des Mindestabstandes von einem Meter, z.B. bei unbedingt notwendigen Hilfestellungen im Rahmen des Schneesportunterrichts bzw. für Hilfestellungen nach Stürzen (zum Aufstehen etc.) ist ein MNS zu tragen.
  3. Wie wird die Gruppengröße in den Skischulen geregelt?
    Um die Einhaltung der Abstandsregel (1 Meter Mindestabstand) zu vereinfachen, wird empfohlen, eine überschaubare Gruppengröße zu wählen und die zu Beginn getroffene Gruppenzusammensetzung sollten in der Folge beibehalten werden. (grundsätzlich max. 12Pers.)
  4. Wie wird einer Ansammlung von vielen Gruppen vorgebeugt?
    Die Sammelplätze werden räumlich möglichst großzügig gewählt. Kursabläufe werden möglichst so geplant, um große Gruppenansammlungen zu vermeiden.
  5. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Benützung der Seilbahnen zu beachten?
    Bei der Benützung von Seilbahnen ist sind die Regelungen der Seilbahnen einzuhalten. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.
  6. Wird es Kinderbetreuung geben?
    Die Betreuungen von Kindern wird unter besonderen hygienischen Voraussetzungen möglich sein. Nähere Informationen hierzu befinden sich bereits in der Ausarbeitung und sind dann unter anderem hier zu finden.
  7. Gibt es Sonderregelungen für Kindererlebniswelten?
    Bei Kindererlebniswelten werden Kinder ab dem Kleinkinderalter unterrichtet – hier wird der Abstand automatisch unterschritten. Daher wird der Schneesportlehrer einen wintersportgerechten Mund-Nasenschutz tragen, um möglichst schnell eine Schutzmaßnahme anwenden zu können.
  8. Wie werden die Mitarbeiter der Skischulen über die Corona-Maßnahmen informiert?
    Mitarbeiter der Skischulen werden nach einheitlichen Richtlinien und Regelungen über die Corona Sicherheitsmaßnahmen eingeschult beziehungsweise unterwiesen.
  9. Werden die im Skischulunterricht verwendeten Utensilien gereinigt und desinfiziert?
    Skischuleinrichtungen, Hilfsmittel, Spielzeuge, etc. werden anlassbezogen täglich (mehrmals) desinfiziert und gereinigt.
  10. Finden Corona-Testungen von Skilehrern statt?
    Schneesportlehrer, die aus dem Ausland anreisen, haben dem Skischulinhaber nach Einreise einen negativen SARS-COV2-Test vorzulegen. Regelmäßige SARS-COV2-Testungen der Schneesportlehrer und jener Mitarbeiter, die mit Skischulgästen Kontakt haben, sind geplant.

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